§ 7 GeO der VA 2026
I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Volksanwaltschaft
Berichterstatterin/Berichterstatter ist jenes Mitglied der Volksanwaltschaft, das auf Grund der Geschäftsverteilung zuständig ist, sofern die Volksanwaltschaft nichts Anderes beschließt.