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Frauenförderungsplan BMWET · Frauenförderungsplan BMWET

§ 11 Frauenförderungsplan BMWETNachwuchsführungskräfte

B. Besondere Förderungsmaßnahmen

En vigueurTexte officiel

Für die Teilnahme am ressortinternen Nachwuchsführungskräfteprogramm haben die Führungskräfte dem Dienstgeber und der/dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen unter Beachtung einer ausgewogenen Geschlechterbeteiligung geeignete Nachwuchsführungskräfte vorzuschlagen.