Frauenförderungsplan BMWET · Frauenförderungsplan BMWET
§ 11 Frauenförderungsplan BMWETNachwuchsführungskräfte
B. Besondere Förderungsmaßnahmen
Für die Teilnahme am ressortinternen Nachwuchsführungskräfteprogramm haben die Führungskräfte dem Dienstgeber und der/dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen unter Beachtung einer ausgewogenen Geschlechterbeteiligung geeignete Nachwuchsführungskräfte vorzuschlagen.