AgrStatG · Gesetz über Agrarstatistiken
AgrStatG Art. 79Erhebungseinheiten
Unterabschnitt 2 Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben
Erhebungseinheiten der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind die Betriebe, die Rohholz erzeugen.
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Unterabschnitt 2 Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben
Erhebungseinheiten der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind die Betriebe, die Rohholz erzeugen.