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AO · Abgabenordnung

AO Art. 186Beteiligte

3. Unterabschnitt Zerlegung und Zuteilung

En vigueurTexte officiel

Am Zerlegungsverfahren sind beteiligt: 1.

der Steuerpflichtige,

2.

die Steuerberechtigten, denen ein Anteil an dem Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Soweit die Festsetzung der Steuer dem Steuerberechtigten nicht obliegt, tritt an seine Stelle die für die Festsetzung der Steuer zuständige Behörde.