BfEZustAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung BfEZustAnO Art. 4Übergangsregelung En vigueurTexte officiel Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind. ← Précédent · Art. 3 Sommaire Art. 5 · Suivant →