BfEZustAnO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung BfEZustAnO Art. 4Übergangsregelung Van krachtOfficiële tekst Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind. ← Vorige · Art. 3 Inhoud Art. 5 · Volgende →