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BinSchUO2018Anh III · Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2

BinSchUO2018Anh III Art. 1Allgemeines

Kapitel 1 Sonderbestimmungen für Fahrzeuge auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen

En vigueurTexte officiel

1.

Auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen ist ES-TRIN mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.

2.

Hinsichtlich der vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände sind die §§ 6.02 bis 6.06 zu erfüllen.

3.

Ein Kompass nach § 6.02 ist nur auf der Kieler Förde erforderlich.

4.

Ein Radargerät nach § 6.03 ist nur auf a)

der Weser unterhalb der stadtbremischen Häfen,

b) dem Nord-Ostsee-Kanal,

c) der Kieler Förde,

d) der Trave unterhalb Stülper Huk,

e) der Unterwarnow und Breitling und

f) im Wolgaster Hafengebiet

erforderlich.