BoSoG · Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte
BoSoG Art. 21Verhältnis zu anderen Verfahren
Abschnitt 4 Rechtsschutz, Verhältnis zu anderen Verfahren
Verfahren nach diesem Gesetz stehen Verfahren nach dem Baugesetzbuch, dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, dem Flurbereinigungsgesetz oder den Zuordnungsvorschriften nicht entgegen.