2. ERP-BürgschG · Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft 2. ERP-BürgschG Art. 3 En vigueurTexte officiel Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Précédent · Art. 2 Sommaire