2. ERP-BürgschG · Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft 2. ERP-BürgschG Art. 3 Van krachtOfficiële tekst Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Vorige · Art. 2 Inhoud