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FFG · Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

FFG Art. 45Nicht förderfähige Filme

Abschnitt 1 Förderbestimmungen

En vigueurTexte officiel

Referenzfilme, neue Filme oder Filmvorhaben sind nicht förderfähig, wenn sie verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten, einen pornographischen oder gewaltverherrlichenden Schwerpunkt haben oder offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.