FFG · Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
FFG ст. 45Nicht förderfähige Filme
Abschnitt 1 Förderbestimmungen
Referenzfilme, neue Filme oder Filmvorhaben sind nicht förderfähig, wenn sie verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten, einen pornographischen oder gewaltverherrlichenden Schwerpunkt haben oder offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.