TischlAusbV 2006 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin
TischlAusbV 2006 Art. 6Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.