UmwG Art. 57Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Zweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung
In den Gesellschaftsvertrag sind Festsetzungen über Sondervorteile, Gründungsaufwand, Sacheinlagen und Sachübernahmen, die in den Gesellschaftsverträgen, Partnerschaftsverträgen oder Satzungen übertragender Rechtsträger enthalten waren, zu übernehmen.