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VFBAZV · Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“

VFBAZV Art. 2Verrechnung

En vigueurTexte officiel

(1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel: ZB = S BE x ZS + E Bet – VA.

In dieser Formel bedeutet: ZB:

Zahlungsbetrag in Euro,

S BE :

Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro,

ZS:

zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,

E Bet :

im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro,

VA:

Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.

(2) Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.