VFBAZV Art. 2Verrechnung
(1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel: ZB = S BE x ZS + E Bet – VA.
In dieser Formel bedeutet: ZB:
Zahlungsbetrag in Euro,
S BE :
Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro,
ZS:
zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,
E Bet :
im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro,
VA:
Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.
(2) Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.