WoGG Art. 21Sonstige Gründe
Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht, 1.
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
2.
wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
3.
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.