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WoGG · Wohngeldgesetz

WoGG Art. 21Sonstige Gründe

Teil 3 Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs

Van krachtOfficiële tekst

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht, 1.

wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,

2.

wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder

3.

soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.