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WoPDV 1982 · Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

WoPDV 1982 Art. 7Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten

3. Wohnbau-Sparverträge

En vigueurTexte officiel

Die auf Grund eines Sparvertrags mit festgelegten Sparraten eingezahlten Sparbeiträge dürfen ein Jahr nach dem Tag der letzten Einzahlung, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem letzten regelmäßigen Fälligkeitstag, zurückgezahlt werden.