WoPDV 1982 · Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
WoPDV 1982 ст. 7Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
3. Wohnbau-Sparverträge
Die auf Grund eines Sparvertrags mit festgelegten Sparraten eingezahlten Sparbeiträge dürfen ein Jahr nach dem Tag der letzten Einzahlung, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem letzten regelmäßigen Fälligkeitstag, zurückgezahlt werden.