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Staatsvertrag von St. Germain · Staatsvertrag von St. Germain

§ 63 Staatsvertrag von St. Germain

Artikel 63.

Van krachtOfficiële tekst

Verfassungsbestimmung (gem. Art. 149 Abs. 1 B-VG)

Österreich verpflichtet sich, allen Einwohnern Österreichs ohne Unterschied der Geburt, Staatsangehörigkeit, Sprache, Rasse oder Religion vollen und ganzen Schutz von Leben und Freiheit zu gewähren.

Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Übung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist.