Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

§ 1215 ABGBÜbergang des Gesellschaftsvermögens

6. Abschnitt Auflösung

Van krachtOfficiële tekst

(1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Bücherliche Rechte sind nach den dafür geltenden Vorschriften zu übertragen.

(2) Der ausscheidende Gesellschafter ist gemäß §§ 1203 und 1204 abzufinden.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2015-01-01