ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1451 ABGBVerjährung.
Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.
Die Verjährung ist der Verlust eines Rechtes, welches während der von dem Gesetze bestimmten Zeit nicht ausgeübt worden ist.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Viertes Hauptstück. Von der Verjährung und Ersitzung.
Die Verjährung ist der Verlust eines Rechtes, welches während der von dem Gesetze bestimmten Zeit nicht ausgeübt worden ist.