ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 546 ABGBVerlassenschaft als juristische Person
II. Entstehung des Erbrechts römisch zwei. Entstehung des Erbrechts
Mit dem Tod setzt die Verlassenschaft als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2017-01-01