ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 546 ABGBVerlassenschaft als juristische Person
II. Entstehung des Erbrechts römisch zwei. Entstehung des Erbrechts
Mit dem Tod setzt die Verlassenschaft als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort.
История на изменения
- In Kraft seit 2017-01-01