ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 743 ABGBAusschluss von entfernten Verwandten
II. Gesetzliches Erbrecht der Verwandten römisch zwei. Gesetzliches Erbrecht der Verwandten
Auf diese vier Linien der Verwandtschaft (§ 731) wird die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2017-01-01