Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Europäisches Übereinkommen betreffend Au · Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

§ 5 Europäisches Übereinkommen betreffend AuÜbermittlung des Auskunftsersuchens

ARTIKEL 5

Van krachtOfficiële tekst

Das Auskunftsersuchen ist von einer Übermittlungsstelle oder, falls eine solche nicht besteht, vom Gericht, von dem das Ersuchen ausgeht, unmittelbar der Empfangsstelle des ersuchten Staates zu übermitteln.