§ 17 StGBEinteilung der strafbaren Handlungen
Zweiter Abschnitt Einteilung der strafbaren Handlungen
(1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.