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StGB · Strafgesetzbuch

§ 17 StGBEinteilung der strafbaren Handlungen

Zweiter Abschnitt Einteilung der strafbaren Handlungen

In forceOfficial text

(1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.

(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.