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Übereinkommen über die Verhütung, Verfol · Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

§ 19 Übereinkommen über die Verhütung, Verfol

Artikel 19

Van krachtOfficiële tekst

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle Staaten unter anderem

a) über Unterzeichnungen dieses Übereinkommens, über die Hinterlegung von Ratifikations- oder Beitrittsurkunden nach den Artikeln 14, 15 und 16 und über Notifikationen nach Artikel 18;

b) über den Zeitpunkt, zu dem dieses Übereinkommen nach Artikel 17 in Kraft tritt.