Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen · Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Spanien)
§ 0 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Ergänzung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 280/1981 (NR: GP XV RV 216 AB 349 S. 35. BR: AB 2151 S. 397. )
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Majestät der König Juan Carlos I von Spanien,
Vom Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen *) zu erleichtern und es zu ergänzen, haben beschlossen, das folgende Abkommen zu schließen.
Sie haben zu diesem Zweck zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form anerkannten Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Mai 1981 in Madrid ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 am 1. August 1981 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.