§ 0 Anerkennung und Vollstreckung von Entsch
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen
StF: BGBl. Nr. 556/1983 idF BGBl. Nr. 203/1984 (DFB) (NR: GP XV RV 1375 AB 1432 S. 146. BR: AB 2666 S. 432. )
Die Republik Österreich
und
das Königreich Schweden,
von dem Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen zu sichern,
sind wie folgt übereinkgekommen (Anm.: richtig: übereingekommen) :
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Oktober 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 am 1. Jänner 1984 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.