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Anerkennung und Vollstreckung von Entsch · Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilsachen (Schweden)

§ 14 Anerkennung und Vollstreckung von Entsch

Artikel 14

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden, in Kraft.