RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 28 RPGVerweisungen
III. ABSCHNITT römisch drei. ABSCHNITT Schlussbestimmungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2022-12-30