RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 28a RPGÜbergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 111/2010 Übergangsbestimmung zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,
III. ABSCHNITT römisch drei. ABSCHNITT Schlussbestimmungen
Auf Zulassungswerber, die bis spätestens 30. Juni 2011 einen Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis gestellt und zum Zeitpunkt der Antragstellung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 und § 2 erfüllt haben, ist (auch im Fall späterer Unterbrechungen) die bis zum Ablauf des 30. Juni 2011 geltende Rechtslage weiter anzuwenden.