BewG 1955 · Bewertungsgesetz 1955
§ 24 BewG 1955§ 24. Umfang der wirtschaftlichen Einheit in Sonderfällen Paragraph 24, Umfang der wirtschaftlichen Einheit in Sonderfällen
ERSTER ABSCHNITT. Einheitsbewertung.
Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten oder eingetragenen Partner gehören, wenn die Ehegatten oder eingetragenen Partner in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2010-01-01