§ 11 Finanzierung des Ausbaues der Arlberglin
Artikel 11
Das vorliegende Abkommen tritt nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Erstellt in doppelter Ausfertigung in Wien, am 22. Juli 1957.
Artikel 11
Das vorliegende Abkommen tritt nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Erstellt in doppelter Ausfertigung in Wien, am 22. Juli 1957.