§ 10 Finanzierung des Ausbaues der Arlberglin
Artikel 10
Die beigeheftete Vereinbarung vom 22. Juli 1957 zwischen den Österreichischen Bundesbahnen und den Schweizerischen Bundesbahnen, betreffend den Ausbau der Arlberglinie (Buchs-Salzburg), bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.