Afrikanischer Entwicklungsfonds · Afrikanischer Entwicklungsfonds
§ 36 Afrikanischer Entwicklungsfonds
Verwendung der Reingewinne
Der Gouverneursrat beschließt von Zeit zu Zeit über die Verwendung der Reingewinne des Fonds, wobei er die Bildung von Rücklagen und Rückstellungen gebührend berücksichtigt.