Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Finalitätsgesetz · Finalitätsgesetz

§ 1 Finalitätsgesetz

Anwendungsbereich

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Bundesgesetz gilt:

1. für Systeme im Sinne des § 2, die in einer beliebigen Währung oder in verschiedenen Währungen, die das System gegenseitig konvertiert, arbeiten;

2. für Teilnehmer eines solchen Systems;

3. für Sicherheiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem System und für Sicherheiten im Zusammenhang mit Maßnahmen der Zentralbanken der Vertragsstaaten des EWR-Abkommens oder der Europäischen Zentralbank auf Grund ihrer besonderen Aufgabenstellung als Zentralbanken.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2015-06-19