Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasili · Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)
§ 4 Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasili
Artikel 4
Die zuständigen österreichischen und brasilianischen Behörden behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.