Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasili · Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)
§ 5 Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasili
Artikel 5
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Die Aussetzung ist dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Weg mitzuteilen.