Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

MilStG · Militärstrafgesetz

§ 34 MilStGMißbrauch der Dienststellung

V. Straftaten gegen die Pflichten von Vorgesetzten und Ranghöheren römisch fünf. Straftaten gegen die Pflichten von Vorgesetzten und Ranghöheren

Van krachtOfficiële tekst

Wer seine Dienststellung zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen, die in keiner Beziehung zum militärischen Dienst stehen,einem Untergebenen, Rangniedereren oder einem Angehörigen von ihnen (§ 72 StGB) gegenüber gröblich mißbraucht, ist, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1975-01-01