Wirtschaftsabkommen - Zusatzvertrag (Deu · Wirtschaftsabkommen - Zusatzvertrag (Deutschland)
§ 3 Wirtschaftsabkommen - Zusatzvertrag (Deu
Solange und soweit eutschland (Anm.: richtig: Deutschland) einen passiven Stickereiveredlungsverkehr nach der Schweiz gestattet, wird die Republik Österreich hinsichtlich dieses Verkehres keinesfalls ungünstiger als die Schweiz behandelt werden.