Übereinkommen über die Durchleitung elek · Übereinkommen über die Durchleitung elektrischer Energie
§ 8 Übereinkommen über die Durchleitung elek
Die Bestimmungen des Übereinkommens legen keinem Vertragsstaat die Verpflichtung auf, von dem Enteignungsrecht Gebrauch zu machen oder irgendeine Dienstbarkeit aufzuerlegen.