EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla · EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage II
§ 102 EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla
KAPITEL II
VEREINFACHUNG DER FÖRMLICHKEITEN BEI DEN ABGANGS- UND
BESTIMMUNGSSTELLEN
ALLGEMEINES
Artikel 102
Die entsprechenden Förmlichkeiten im T 1- oder T 2-Verfahren werden nach Maßgabe dieses Kapitels vereinfacht.