Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Abkommen zwischen Österreich und der UdS · Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Tadschikistan)

§ 9 Abkommen zwischen Österreich und der UdS

Artikel 9

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Abkommen findet auf alle Investitionen Anwendung, die seit dem 1. Jänner 1956 getätigt wurden oder die nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens getätigt werden.