Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen V · Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren
§ 8 Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen V
Artikel 8
Die Maßnahmen für die praktische Anwendung dieser Vereinbarung, insbesondere über die Durchführung eines Suchverfahrens, werden für alle beteiligten Zollstellen in einer gemeinsamen Dienstanweisung festgelegt.