GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 12 GewO 1994
3. Allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben
Die Umwandlung einer offenen Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft in eine offene Gesellschaft berührt nicht die Gewerbeberechtigung.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2007-01-01